Patientenverfügung
Plötzlich ist es so weit – durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall kann ich meinen Willen nicht mehr äußern. Wer seinen Willen bezüglich seiner medizinischen Behandlung nicht festlegt, läuft Gefahr, dass im akuten Fall medizinische Maßnahmen durchgeführt werden, die seinem Willen nicht entsprechen. Dem kann man vorbeugen, indem man seinen Willen in Form einer Patientenverfügung niederlegt.
Bei der Verfassung einer Patientenverfügung sollten Sie sich immer von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt beraten lassen. Er kennt Sie und kann mit Ihnen zusammen ihre Wünsche niederschreiben. Hilfreich sind auch zahlreiche Vordrucke und Formulare, die zur Vorbereitung des Gesprächs mit dem Hausarzt dienen können (siehe unten).
Bei einem stationären Aufenthalt beraten Sie gerne die Ärztinnen und Ärzte unseres Klinikums.
Vorsorgevollmacht
In der Vorsorgevollmacht regeln Sie, welche Vertrauensperson Ihren Willen umsetzt. Dieser Bevollmächtigte soll im Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können, in Ihrem Sinne Entscheidungen treffen.
Aus der Vielzahl der Angebote weisen wir Sie auf hilfreiche Dokumente zum Download hin:
Patientenverfügung
des Ministeriums für Justiz des Landes Rheinland-Pfalz
Christliche Patientenvorsorge
Hrsg. v. der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK)
Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter
durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Hrg. Bayrisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz