Das Thema
Gemäß der neuen Strahlenschutzverordnung §48(1) muss die Fachkunde alle 5 Jahre aktualisiert werden.
Auch Arzthelferinnen und Arzthelfer, Pflegekräfte und OP-Personal (Assistenzpersonal), die in der Vergangenheit die „Kenntnisse im Strahlenschutz“ erworben haben, müssen diese Kenntnisse alle 5 Jahre gemäß der StrlSchV §49(3) und §48(1) aktualisieren.
Das Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen bietet mehrere anerkannte Kurse zur Aktualisierung im Strahlenschutz nach der neuen Strahlenschutzverordnung an.
Inhalt
Strahlenphysikalische und strahlenbiologische Grundlagen, Änderungen der neuen StrlSchV und ihre Konsequenzen, gerätetechnische Entwicklungen, Qualitätssicherung, praktische Demonstration und abschließende Prüfung.
Ort
Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH
Standort Mitte
Konferenzraum, Ebene 7
Feldstraße 16
54290 Trier
Termine
2025
Kurse (nur Röntgendiagnostik) und Kombinationskurse (entspr. alter RöV und StrlSchV) Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie
Mi. 12.03.2025
Kenntnisse im Strahlenschutz
für Assistenzpersonal
Mi. und Do., 12.03. & 13.03.2025
Fachkunde im Strahlenschutz
für Ärztinnen und Ärzte, MTRA und Medizinphysikexpert:innen
Mi. 05.11.2025
Kenntnisse im Strahlenschutz
für Assistenzpersonal
Mi. und Do., 05.11. & 06.11.2025
Fachkunde im Strahlenschutz
für Ärztinnen und Ärzte, MTRA und Medizinphysikexpert:innen
Die zweitägigen Termine sind Kombinationskurse. Es ist jedoch auch möglich, lediglich den ersten Termin als eintägigen Kurs (nur Röntgendiagnostik) am Mittwoch wahrzunehmen.
Referenten
Dipl.-Ing. (FH) Gerd Haferkamp
Regionalstelle Gewerbeaufsicht
Prof. Dr. Dr. med. Boris Bodelle
diagnostische und interventionelle Radiologie, Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen
Peter Herrmann, Medizinphysik-Experte
Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen
Dr. med. Georg Scharfenberger
diagnostische und interventionelle Radiologie, Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen
Dr. med. Thomas Becker
Betriebsarzt, Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen
Dipl.-Ing. Gabi Münster
Nuklearmedizin, Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen
Teilnahmebedingungen/Zertifikat
Die Teilnahmegebühr beträgt
- 120,- Euro für den eintägigen Kurs (nur Röntgendiagnostik)
- 150,- Euro für den zweitägigen Kombinationskurs
(jeweils inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen und Getränke.)
Über die anfallenden Kursgebühren erhalten Sie im Anschluss an den Kurs eine Rechnung. Bei Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro erhoben. Danach ist die volle Teilnehmergebühr zu entrichten.
Sie können selbstverständlich jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei weniger als 10 Anmeldungen behalten wir uns vor, den
Kurs 2 Wochen vor dem Termin abzusagen. Die erfolgreichen Absolventen erhalten ein Zertifikat, welches ihnen die erfolgreiche Teilnahme am Aktualisierungskurs bescheinigt. Das Zertifikat wird von den zuständigen Behörden bzw. von den Ärztekammern anerkannt.
Die Fortbildungsmaßnahme wird von der Bezirksärztekammer mit 9 Punkten (nur Röntgendiagnostik) bzw. mit 14 Punkten (Kombinationskurs) bewertet.
Kontakt und Anmeldung
Dominique Weidig
Personalentwicklung/Wissensmanagement
Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH
E-Mail: lernwelt@mutterhaus.de
Telefon: 0651 947-3454